ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Dienstleistungen der Firma
(Dienstleistungsvertrag)
Kids-Express.de
Ludwigsthaler Str.1
66459 Kirkel
Tel.: 06841-9595395
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1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Dienstleistungsfirma Kids-Express– nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem
Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden
dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch
innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt
und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst
Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags
oder Auftragsangebots, sowie der Bestätigung des Angebotes auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande. Mündliche Bestätigungen sind bindend.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im
Dienstleistungsvertrag sowie im Angebotsschreiben beschrieben.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann nicht gekündigt werden. Ein Widerruf innerhalb 14 Tage nach Vertragsschluss ist möglich. Dies gilt nicht wenn der Termin sich innerhalb der folgenden 2 Wochen befindet.
4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird bei Stornierung 50% des Betrags fällig, 75% des Betrages innerhalb 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin, sowie 100% innerhalb 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin.
4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese
findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
4.5 Sämtliche Zahlungen sind bar nach dem Veranstaltungstermin zu begleichen, in Ausnahmefällen ist eine Rechnungsstellung möglich. Hier ist sind Zahlungen innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der
Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich im Sinne der Kleinunternehmerregelgung, § 19 Abs. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), ohne ausgewiesene 19% Mehrwertsteuer.
5. Leistungsumfang
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag..
5.2 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige
Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten
verfügt.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der
Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften
oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für
beide Parteien zu gewährleisten.
6. Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach
deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers
Stillschweigen zu bewahren.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das
Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben
Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung
wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. Gerichtsstand
8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:
ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.
9. Sonstige Bestimmungen
Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb
einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die
den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den
übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.